Energieausweis: 6 wichtige Dinge, die Sie als Immobilienmakler wissen sollten
INHALTSVERZEICHNIS
- Info 1: Was ist der Energieausweis? Der energetische Steckbrief für Wohngebäude
- Info 2: Wann ist ein Energieausweis Pflicht und wann nicht? Gut zu wissen
- Info 3: Energieausweis für ein Haus - Informationspflicht für Makler und Verkäufer
- Info 4: Kosten für einen Energieausweis - wie teuer sind Verbrauchsausweis
und Bedarfsausweis? - Info 5: Energieausweis erstellen - wer ist dazu berechtigt?
- Info 6: Energieausweis beantragen - wo finde ich einen seriösen Ausweisersteller?
- Fragen und Antworten
- Fazit
Wer als Immobilienmakler tätig ist, muss sich intensiv mit dem Thema Energieausweis für Gebäude auseinandersetzen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen Sie einen Energieausweis erstellen oder erstellen lassen und ihn allen potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen. Schließlich wollen Sie sicher sein, dass die Immobilientransaktion allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Doch wann genau ist ein Energieausweis Pflicht und welche Kosten für Energieausweis kommen auf Sie zu?
Mit dem im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen an den Energieausweis aktualisiert, um eine genauere und verlässlichere Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden zu gewährleisten. Die energetischen Standards für Gebäude wurden verschärft und die Informationspflichten für Makler und Verkäufer erweitert.
In diesem Artikel haben wir relevante Informationen zum Energieausweis für Haus und Wohnungen zusammengestellt. Wir erklären, wann er beim Verkauf einer Immobilie Pflicht ist und worauf Sie als Immobilienmakler besonders achten müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Außerdem erfahren Sie, was der Ausweis kostet und wie Sie ihn erhalten.
Info 1: Was ist der Energieausweis?
Der energetische Steckbrief für Wohngebäude
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entwickelt wurde. Er wird auch Energiepass oder Energiesparausweis genannt und ist ein Steckbrief für Wohnimmobilien. Das Dokument enthält je nach Gebäudetyp und Anlass der Ausstellung unterschiedliche Angaben zum Haus (z. B. Baujahr, Lage, Nutzung, Energiebedarf bzw. -verbrauch, Emissionen) und zum wesentlichen Energieträger für Heizung, Warmwasser und Lüftung.
Interessenten und potenzielle Käufer erhalten so einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes. Der Ausweis gibt Hinweise darauf, wie viel Energie das Gebäude verbraucht bzw. verbrauchen wird. Damit hilft er, die künftigen Betriebskosten abzuschätzen. Die Berechnung des Energieausweises basiert auf verschiedenen Faktoren wie dem Energieverbrauch, der Heizungsanlage und der Bauweise des Gebäudes.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsorientierter versus bedarfsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Ausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten mehrerer Abrechnungsperioden, in der Regel der letzten drei Jahre. Das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst diese Daten stark. Daher ist dieser Ausweis weniger aussagekräftig.
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der theoretische Energiebedarf berechnet. Dieser komplexe und sehr technische Ausweis wird von einem Fachmann auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt, das unter anderem Gebäudeeigenschaften wie Bauweise, Dämmung, Dach, Fenster oder Heizungsanlage berücksichtigt.
Welchen Energieausweis bei Verkauf eines Gebäudes man vorlegen muss, ist teilweise vorgeschrieben. Für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis, der bei Fertigstellung des Objektes übergeben wird, grundsätzlich verpflichtend und zwar unabhängig von der Nutzung. Bei Bestandsgebäuden muss ein Energieausweis im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung vorhanden sein. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die nicht mindestens die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, darf ausschließlich ein bedarfsorientierte Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Ein Energieausweis für Wohnungen und Häuser hat den Vorteil, dass der Energieverbrauch mit den Daten anderer Objekte verglichen werden kann. Außerdem können Immobilien dadurch in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt werden.
Info 2: Wann ist ein Energieausweis Pflicht und wann nicht? Gut zu wissen
Wann der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht ist, regelt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei der Vermittlung einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt insbesondere auch für Immobilienmakler. Das heißt: Sobald ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll, ist der Energieausweis Pflicht. Er muss den Kauf- und Mietinteressenten bereits bei der Vermarktung vorgelegt werden, zum Beispiel bei der Besichtigung vor Ort. Ein Energieausweis für Neubauten ist ebenfalls erforderlich, unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden soll.
Nicht nur für Immobilieneigentümer, sondern auch für Immobilienmakler ist es wichtig zu wissen, dass die Nichtvorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig um die Erstellung eines Energieausweises für eine Immobilie zu kümmern, um keine rechtlichen Probleme zu riskieren und potenzielle Interessenten spätestens bei der Besichtigung der Immobilie transparent zu informieren.
Ausnahmen von der Ausweispflicht bestehen für Gebäude, deren Nutzfläche unter 50 Quadratmeter beträgt, ebenso für Nichtwohngebäude wie Werkstätten, Gewächshäuser und Ställe. Auch Ferienhäuser, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden, sind von der Energieausweispflicht befreit. Für Baudenkmäler und Gebäude in Ensembles, die unter Denkmalschutz stehen, ist kein Energieausweis erforderlich.
Info 3: Energieausweis für ein Haus - Informationspflicht für Makler und Verkäufer
Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses hat unter anderem die Informationspflichten von Eigentümern und Immobilienmaklern erweitert. Das Gesetz verpflichtet Makler und Hauseigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen, potenzielle Käufer oder Mieter bereits in der Immobilienanzeige z.B. auf der Immobilienmakler-Webseite über die energetischen Kennwerte des Gebäudes zu informieren. Dazu gehören Angaben wie die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis, das Baujahr und der Energieträger für die Heizung und Warmwasserbereitung.
Diese Informationen sollen dabei helfen, die Energieeffizienz des Gebäudes richtig einzuschätzen. Kaufinteressenten können so bewusst über eine energetische Sanierung oder eine Modernisierung der Immobilie und damit über eine Verbesserung des Energieverbrauchs entscheiden. Makler und Eigentümer müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Angaben in Exposés und Anzeigen korrekt und vollständig sind. Verstöße gegen diese Informationspflichten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sehr teuer werden.
Für Sie als Immobilienmakler ist es daher wichtig, sich mit den geltenden Regelungen und allen wichtigen Kriterien des Energieausweises vertraut zu machen und diese bei der Vermarktung für Ihre Kunden vollumfänglich einzuhalten.
Info 4: Kosten für einen Energieausweis - wie teuer sind Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Die Kosten für einen Energieausweis - online oder vor Ort erstellt - sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind in der Regel vom Eigentümer zu tragen und variieren je nach Art des Ausweises und den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes. Sie hängen von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Wohneinheiten, dem Aufwand für die Datenerhebung und -auswertung und den Honorarsätzen des beauftragten Energieberaters ab.
Energieverbrauchsausweis
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis ist in der Regel wesentlich einfacher und kostengünstiger zu erstellen, da die notwendigen Daten leichter verfügbar sind. Die Preise liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Ein Energieausweis für Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten kann allerdings mehrere hundert Euro kosten.
Energiebedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis erfordert mehr Daten sowie eine umfangreichere Prüfung und Berechnung. Deshalb ist er auch teurer. Für ein Einfamilienhaus muss man mit Ausgaben zwischen 150 und 500 Euro rechnen.
Info 5: Energieausweis erstellen - wer ist dazu berechtigt?
Sie fragen sich, ob Sie einen Energieausweis selber erstellen können? Energieausweise dürfen nur von Personen und Institutionen ausgestellt werden, die nach § 21 EnEV und § 29 EnEV dazu berechtigt sind. Dies sind insbesondere Gebäudeenergieberater, Bauingenieure, Physiker und Bauphysiker oder Architekten, die über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügen. Diese Fachleute können eine umfassende Analyse der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes durchführen und auf dieser Grundlage den entsprechenden Energieausweis ausfertigen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Energieausweis vom Schornsteinfeger mit Meistertitel oder von Meistern des Bau-, Heizungs- und Installationshandwerks zu erhalten, sofern diese die notwendigen Qualifikationen und Befugnisse besitzen. Vor allem in ländlichen Regionen sind sie oft eine leicht zugängliche und zuverlässige Quelle für diese Dienstleistung.
Energieausweise für Nichtwohngebäude dürfen grundsätzlich nur von Personen ausgestellt werden, die über einen Hochschulabschluss in bestimmten technischen Fachrichtungen (Architektur (ohne Innenarchitektur), Bauingenieurwesen, Hochbau, Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau usw.) verfügen.
Info 6: Energieausweis beantragen - wo finde ich einen seriösen Ausweisersteller?
Für Sie als Immobilienmakler ist es wichtig, bei der Beantragung eines Energieausweises auf seriöse Anbieter zu setzen. So stellen Sie für sich und Ihre Kunden sicher, dass der Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und verlässliche, qualitativ hochwertige Informationen liefert. Bei der Suche nach einem geeigneten Ansprechpartner helfen Ihnen diverse Datenbanken und Verzeichnisse im Internet. Wenn Sie den Energieausweis online erstellen lassen möchten, können Sie hierfür entsprechende Online-Plattformen nutzen:
dena-Datenbank
Eine zuverlässige Quelle ist die Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur dena. Über die Suche finden Sie zertifizierte Aussteller von Energieausweisen, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Die dena prüft alle Anbieter.
Architektenkammern
Wenn Sie einen Architekten für die Erstellung des Energieausweises suchen, ist die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes eine vertrauenswürdige Adresse. In Nordrhein-Westfalen finden Sie einen Experten in der Online-Architektenliste – AKNW.
Immoticket24.de GmbH
Die Online-Plattform Energieausweis.de ist ein Online-Service der Immoticket24.de GmbH und bietet neben der Erstellung von Energieausweisen ein Partnerprogramm mit Sonderkonditionen speziell für Immobilienmakler und Hausverwaltungen.
Fragen und Antworten
Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?
Grundsätzlich gilt: Sobald ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll, ist der Energieausweis Pflicht. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis erforderlich, unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden soll.
Wie bekomme ich einen Energieausweis für Haus?
Energieausweise dürfen nur von Personen und Institutionen ausgestellt werden, die nach § 21 EnEV und § 29 EnEV dazu berechtigt sind. Dies sind insbesondere Gebäudeenergieberater, Bauingenieure, Physiker und Bauphysiker oder Architekten mit entsprechender Ausbildung und Zertifizierung.
Kann der Schornsteinfeger einen Energieausweis erstellen?
Ein Energieausweis kann von einem Schornsteinfeger mit Meistertitel oder von Meistern des Bau-, Heizungs- und Installationshandwerks ausgestellt werden, sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen und Befugnisse verfügen. Vor allem in ländlichen Gebieten sind sie oft eine leicht zugängliche und zuverlässige Quelle für diese Dienstleistung.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Ein Energieausweis für eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten kann jedoch mehrere hundert Euro kosten. Noch teurer ist der wesentlich umfangreichere Bedarfsausweis. Für ein Einfamilienhaus muss mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro gerechnet werden.
Welche Immobilie benötigt keinen Energieausweis?
Baudenkmäler und Gebäude in denkmalgeschützten Ensembles benötigen keinen Energieausweis. Ausnahmen von der Ausweispflicht bestehen auch für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, für Nichtwohngebäude wie Werkstätten, Gewächshäuser und Ställe sowie für Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden.
Fazit
Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Dokument für Immobilienmakler und Hauseigentümer. Er ist auch als Energiepass oder Energiesparausweis bekannt und liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden zum Beispiel denkmalgeschützte Objekte, bei denen die Ausstellung nicht erforderlich ist. Für neu errichtete Gebäude muss, unabhängig von der Nutzung, grundsätzlich ein Energieausweis ausgefertigt werden. Besonders zu beachten sind die erweiterten Informationspflichten durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Anforderungen und Maßnahmen zur Energieeffizienz weiter verschärft hat.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Umfang der erforderlichen Analysen. Ein Energieverbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen und daher kostengünstiger als ein Energiebedarfsausweis, der umfangreicher ist. Für die Erstellung eines Energieausweises sollten zertifizierte Fachleute oder Schornsteinfeger mit entsprechender Qualifikation beauftragt werden, um die Rechtsgültigkeit und Richtigkeit zu gewährleisten.
Angebote wie Energieausweis.de eröffnen die Möglichkeit, einen Energieausweis online erstellen zu lassen. Über Plattformen wie die dena-Expertendatenbank oder die Verzeichnisse der Architektenkammern können geprüfte und qualifizierte Anbieter gefunden werden. Ein Energieausweis, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, leistet auch einen wichtigen Beitrag zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Bildnachweise für die Bilder dieses Beitrags:
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„Mann hält Energieausweis in Händen“ © SA-Studio/stock.adobe.com & Engineer/stock.adobe.com
„Gebäudeenergiegesetz“ © Zerbor/stock.adobe.com
„Screenshot energetische Kennwerte“ © Immonia GmbH
„Kosten Energieausweis“ © SZ-Designs/stock.adobe.com
„Baupläne und Wärmebilder“ © stockpics/stock.adobe.com
„Frau am Laptop“ © DC Studio/stock.adobe.com